Rechtliche Grundlagen und Normen für das Krisen- und Risikomanagement bzw. für die Implementierung von Überwachungssystemen und geeignete Maßnahmen zur Früherkennung und Prävention

 

Welche Rechtsgrundlagen verweisen u.a. auf mögliche Rechtspflichten zum Krisen- oder Risikomanagement?

 

Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich mit meiner kaufmännischen Ausbildung nicht zur Rechtsberatung befugt bin.

 

Beispiele für rechtliche Grundlagen:

  1. Gesetz über den Stabilisierungs - und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs - und Restrukturierungsgesetz - StaRUG), insbesondere Teil 1 „Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement“
  2. GmbH-Gesetz § 43 Abs. 1 – Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns 
  3. Aktiengesetz § 91 Abs. 2 – Einrichtung eines Überwachungssystems
  4. Handelsgesetzbuch § 289 und § 317 Abs. 4 – Beschreibung und Bewertung des Überwachungssystems
  5. Insolvenzordnung § 15a
  6. KonTraG – Artikelgesetz – Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, was sich u.a. in den o.g. Rechtsvorschriften widerspiegelt

 

Beispiele für normative Grundlagen:

  1. IDW PS 340 – Prüfung des Risikofrüherkennungssystems
  2. IDW PS 980 – Prüfung von Compliance Managementsystemen
  3. IDW PS 981 – Prüfung von Risikomanagementsystemen
  4. ISO 31000 – Risikomanagement
  5. DRS 20 (DRSC) – Konzernlagebericht
  6. ISO Guide 73 – Risikomanagement
  7. COSO – Enterprise Risk Management – Integrated Framework
  8. Deutscher Corporate Governance Kodex