Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
Unternehmensberater Oliver Kessel
nachfolgend "Berater" genannt
Stand: 01.07.2021
§ 1 Geltungsbereich
- Die aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Folgenden als AGB bezeichnet gelten für alle Dienstleistungen, die der Berater oder seine Erfüllungsgehilfen für den Auftraggeber erbringen. Die AGB sind integraler Bestandteil von allen vereinbarten Dienstleistungsverträgen der Parteien untereinander. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich im Dienstleistungsvertrag vereinbart werden.
- Die Unternehmensberatung umfasst folgende mögliche Dienstleistungen:
- Beratung
- Schulung
- Coaching
- Moderation
- Projektleitung
- Interim Management ohne Organfunktion
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Vertragsgegenstand wird schriftlich in einem Dienstleistungsvertrag vereinbart. Der Dienstleistungsvertrag enthält mindestens die folgenden Pflichtangaben: Vertragsparteien, Art und Umfang der vereinbarten Dienstleistung, Dauer, Einsatzort/e, Vergütung, Fälligkeit und Regelungen über sonstige Aufwandsentschädigungen.
- Der Berater schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, sondern nur die im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Dienstleistung. Die Dienstleistung ist erbracht, unabhängig von einer späteren Nutzung oder Berücksichtigung des Auftraggebers.
- Änderungen des Vertrages bedürfen eines schriftlichen Änderungsvertrages.
§ 3 Pflichten des Beraters
- Der Berater handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Der Berater spricht Schwierigkeiten oder Hindernisse, die ihn bei der Erfüllung des Auftrags behindern unverzüglich beim Auftraggeber an.
- Der Berater erstellt einen kurzen Abschlussbericht über seine erbrachte Dienstleistung.
§ 4 Teilausfall bzw. Ausfall der Beraterdienstleistung
Sollte der Berater unverschuldet von der Erbringung der Leistung verhindert sein (z.B. Krankheit, Unfall, Höhere Gewalt), hat der Auftraggeber den Verzug schriftlich gegenüber dem Berater anzuzeigen. Die Parteien werden sich, soweit für beide Seiten vertretbar, auf eine einvernehmliche Anpassung des Dienstleistungsvertrages einigen. Der Auftraggeber kann den Dienstleistungsvertrag bei Verzug mit einer Frist von 3 Tagen kündigen. Die bis dahin erbrachte Dienstleistung wird anteilig vergütet.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber informiert die betroffenen Mitarbeiter und relevanten Stakeholder rechtzeitig über den Dienstleistungsvertrag und stellt die betroffenen Mitarbeiter und Stakeholder von der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Berater frei.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Berater sämtliche relevante Unterlagen, die zur Erfüllung der Dienstleistung notwendig sind zu übergeben bzw. zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen.
- Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht bei der Erfüllung der Dienstleistung, diese umfasst u.a. die vollumfängliche Unterstützung bei der Durchführung der Dienstleistung und Schaffung der Voraussetzungen zur Umsetzung aller geplanten Beratungsleistungen. Insbesondere sind hiermit die Sicherstellung aller notwendigen Ressourcen innerhalb des Unternehmens gemeint.
§ 6 Annahmeverzug
Im Falle des Annahmeverzuges durch den Auftraggeber ist der Berater nach erfolgter Mahnung und einer Karenzzeit von 3 Tagen zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die im Vertrag genannte gesamte, noch offene, Vergütung ist dann sofort fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist dem Berater vorbehalten.
§ 7 Vergütung
- Im Dienstleistungsvertrag wird entweder ein Tagessatz oder eine Dienstleistungspauschale vereinbart.
- Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils anteilig wöchentlich oder monatlich im Voraus.
- Die Forderung wird 5 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Die Überweisung erfolgt auf das im Dienstleistungsvertrag genannte Konto unter Angabe der Projekt- und Rechnungsnummer.
- Für die dienstleistungsbedingte einfache Fahrt wird eine Kilometerpauschale von 0,55 € pro Kilometer auf Basis des dynamischsten Weges durch den Berater berechnet. Im Falle der Nutzung anderer Verkehrsmittel, werden die Kosten vom Auftraggeber auf Basis folgender Vereinbarung erstattet: Bahn – erste Klasse mit Reservierung, notwendige Taxifahrten, Mietwagen – gehobene Mittelklasse, Flüge bis 3 Std. Flugzeit – Economy, Flüge größer 3 Std. Flugzeit – Business.
- Sollten Hotelunterbringungen vor Ort notwendig sein, erfolgen diese auf Kosten des Auftraggebers mindestens in einem drei Sterne Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft. Die Buchung und Rechnungsbegleichung übernimmt wenn möglich der Auftraggeber direkt.
- Zwingend notwendige Auslagen zur Erfüllung des Dienstleistungsauftrages werden gem. Beleg erstattet.
- Auf Wunsch des Beraters wird ihm notwendiges Equipment für die Zeit des Dienstleistungsvertrages kostenlos durch den Auftraggeber überlassen: z.B. Handy, Arbeitsplatz, Computer/Laptop, Drucker, Schutzkleidung.
§ 8 Haftung
- Der Berater oder seine Erfüllungsgehilfen haften dem Auftraggeber gegenüber ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
- Der Berater sorgt für eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mindestens in einer Höhe eines monatlichen Beraterhonorars.
- Der Berater sorgt ebenfalls für eine Haftpflichtversicherung für sonstige verursachte Schäden.
- Die Haftung ist generell pro Schadensfall auf 20.000 € beschränkt. Eine vertragliche Dritthaftung wird ausgeschlossen. Eine gesetzliche Dritthaftung führt im Schadensfall zu einer anteiligen Kürzung der Haftungssumme. Wünscht der Auftraggeber höhere Haftungssummen, gelten diese nur, wenn diese im Dienstleistungsvertrag vereinbart wurden und der Berater die entsprechende Deckung von der Versicherung erhält. Der Berater bestätigt in diesem Fall die höhere Haftungssumme gegenüber dem Auftraggeber entsprechend in Textform.
- Vertragliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Berater verjähren nach zwölf Monaten nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für gesetzliche Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
§ 9 Datenschutz
- Die Vertragsparteien verpflichten sich zum vertraulichen Umgang mit den erlangten bzw. anvertrauten personenbezogenen Daten.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich zum vertraulichen Umgang sämtlicher gegenseitig erlangter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
- Eine Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung von erlangten Daten oder Informationen ist nur mit Zustimmung in Textform gegenüber der jeweiligen anderen Vertragspartei erlaubt. Dies umfasst auch die Nennung der anderen Vertragspartei als Referenz.
- Alle Unterlagen (Berichte, Dokumentationen, Konzepte etc.) sind und bleiben geistiges Eigentum des Beraters. Die Unterlagen, die zum Zwecke der Auftragserfüllung für den Auftraggeber erstellt wurden, dürfen nur gemäß dem vereinbarten vertraglichen Zweck von ihm verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Beraters nicht gestattet. Im Falle der Nichtbeachtung wird ein Schadensersatz in Höhe der gesamten Beraterleistung gegenüber dem Auftraggeber pro Fall der Nichtbeachtung fällig.
§ 10 Kündigung
- Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen vorzeitig schriftlich kündigen, wenn im Dienstleistungsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
- Der Vergütungsanspruch richtet sich anteilig nach den im Dienstleistungsvertrag genannten Konditionen.
§ 11 Sonstiges
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Alle Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hier von nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder teilweise unwirksamen Bedingungen, werden durch die Parteien einvernehmlich wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen Willen der Parteien möglichst nahe kommen.
- Gerichtsstand ist Wesel.
Hamminkeln, 01.07.2021